Hackfleisch
im Sinne der Hackfleisch-VO (Gehacktes, Gewiegtes, Mett) darf nur sehnenarmes oder grob entsehntes Skelettmuskelfleisch ohne jeden Zusatz verwendet werden, das außer Kälteanwendung keinem Behandlungsverfahren unterworfen worden ist.
Quelle: fleischwirtschaft.de
Mittwoch, 23. April 2008
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